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nva-radar zu dem Urteil des Bayerischen LSG vom 19.11.2014 - L 15 VS 19/11

Thema der Redaktion von nva-radar.de vom 01.02.2016.

Ihr findet den vollständigen Urteilstext hier auf diesem Portal unter "Infos".

Die scharfe Kritik des Bayerischen LSG an diesen Praktiken ist zu begrüßen.

Die menschenverachtente Behandlung erkrankter Radar-Soldaten, so wie vorstehend beschrieben, ist kein Einzelfall. Weder für die Betroffenen der Bundeswehr noch für die der ehem. NVA. Das Gleiche gilt für die Geschädigten der SAG-/SDAG-Wismut und andernorts in der Bundesrepublik Deutschland oder der ehem. DDR.

Dieser verabscheuungswürdige Umgang der Beklagten mit dienst- oder berufsgeschädigten Menschen und ihren Hinterbliebenen trägt Massencharakter.

Die dafür auf allen staatlichen Ebenen verantwortlichen Personen sind, selbst wenn sie, soweit direkt beteiligt, durch das Gericht anonymisiert wurden, auch in den Verfahren vieler anderer Betroffenen unterwegs, ihre Handschrift ist unverkennbar.

Ihr politisches Handeln steht mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland nicht in Übereinstimmung.

Wehrt Euch!

Richtet Petitionen an den Deutschen Bundestag, infomiert die Abgeordneten des deutschen Parlamentes und die Eures Wahlkreises.

Wendet Euch an die Staatsanwaltschaft und erstattet Anzeige wegen arglistiger Täuschung, wegen Prozessbetruges in Eurem individuellen Einzelfall.

Es gebraucht einer besonderen Gesetzgebung für die Regulierung von in Zeiten des Kalten Krieges den Menschen zugefügten Gesundheitsschäden.

Unterstützt auch andere Betroffene falls Ihr sie kennt. Unterstützt Eure ehemaligen Kameraden.

Vor allem, unterstützt die Hinterbliebenen von Radarsoldaten der Bundeswehr und der ehem. NVA. Diese Menschen haben keine Kenntnis aus eigenem Erleben und können sich somit auch am wenigsten gegen die Willkür verfassungswidrigen Verwaltungshandeln wehren.

Wenn Ihr Hilfe braucht nva-radar ist für Euch da.



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